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Übertragungsnetz

Teilerfolg für den Netzausbau

Michael Hahn, 06.04.17
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein wichtiges Netzausbau-Vorhaben in Niedersachsen für rechtmäßig erklärt. Damit die Windenergie zukünftig von Nord nach Süd gelangt, müssen aber noch weitere juristische Hürden genommen werden.

Wichtiger Teilerfolg für den Netzausbau in Norddeutschland. Wie der Übertragungsnetzbetreiber Tennet mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Planungen für das Netzausbauprojekt in Niedersachsen von Ganderkesee (nahe Bremen) bis St. Hülfe (Landkreis Diepholz) für rechtmäßig erklärt. Das Gericht wies sechs Klagen gegen das Bauvorhaben zurück. Zu den Klägern gehörten der Naturschutzbund Deutschland und betroffene Landeigentümer.

Tennet werde in den kommenden Wochen und Monaten die bereits begonnen Bauvorbereitungen fortsetzen. Die knapp 60 Kilometer lange Trasse, auf der auch Erdkabel erprobt werden, soll 2021 in Betrieb genommen werden. Das Unternehmen bezeichnet die Trasse als „wichtigen Baustein der Energiewende, da sie die Stromversorgung der Region stabilisiert und dafür sorgt, dass vor allem durch Windkraft produzierter Strom aus Niedersachsen zu den großen Verbrauchszentren transportiert werden kann.“ Bisher gibt es lediglich drei dieser sogenannten „Stromautobahnen“, die den Erneuerbaren-Strom aus dem windreichen Norden nach Süden liefern.

Das ist besonders relevant, weil Teile Norddeutschlands zum sogenannten Netzausbaugebiet erklärt wurden. In diesem wird der Windkraft-Ausbau aufgrund fehlender Leitungen stärker vom Gesetzgeber gedeckelt. Immer wieder müssen viele Anlagen trotz hoher Erzeugungsleistung abgeregelt werden, damit das Netz nicht überlastet wird, heißt es zur Begründung.

Ab St. Hülfe ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion für den weiteren Ausbau der Leitung bis Osnabrück zuständig, von wo aus der Strom dann weiter nach Süden gebracht werden soll. Die beiden Teilabschnitte bis Osnabrück sollen im Jahr 2018 fertig sein. Voraussetzung dafür wäre aber, dass das Bundesverwaltungsgericht auch die gegen diese Vorhaben eingereichten Klagen abweist.

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