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Interview

„Es ist ein Monstrum“

Interview: Michael Hahn, 26.06.17
… sagt Peter Stratmann, Leiter des Referats für erneuerbare Energien bei der Bundesnetzagentur, über das neue Marktstammdatenregister. Darin sollen alle Anlagen im Energiemarkt erfasst werden. Für Betreiber drohen Strafen, wenn sie nicht teilnehmen.

neue energie: Betreiber müssen ihre Anlagen bei der Bundesnetzagentur bereits in verschiedenen Anlagenregistern anmelden. Warum jetzt das Marktstammdatenregister?

Peter Stratmann: Wir haben wahrgenommen, dass die in der Bundesnetzagentur geführten Register nicht kompatibel miteinander sind. Das hat zu der Überlegung geführt, nicht für jeden Zweck, den wir verfolgen, ein eigenes Register zu führen. Deshalb wollten wir die Stammdaten des gesamten Markts erfassen. Davon sind dann nicht nur alle neuen Akteure oder Anlagen betroffen, sondern wir wollen eine Gesamtbestandsaufnahme über ein zentrales Register erstellen. Sozusagen eine Inventur des Energiemarkts. Schon im Energiewirtschaftsgesetz 2014 wurde ein entsprechender Paragraf eingeführt. Inzwischen gibt es auch eine Marktstammdatenregister-Verordnung.

neue energie: Was ist der Unterschied zu den bisherigen Plattformen wie dem Anlagenregister der Bundesnetzagentur? Sie haben das PV-Meldeportal kürzlich als das „schlechteste Register von allen“ bezeichnet.

Stratmann: (lacht) Das ist absolut richtig. Wir sind stolz darauf, das schlechteste Register von allen zu haben. Das PV-Meldeportal ist ein Extrembeispiel dafür, wie solche Register entstehen und wie sicher dafür gesorgt wird, dass sie am Ende nichts taugen. Es wurde seinerzeit installiert, um eine einzige Aufgabe zu erfüllen: den festen 52-Gigawatt-Deckel der PV zu administrieren. Der Deckel geht so: Wir zählen mit, wie viele PV-Anlagen einmal installiert wurden. Ob die vielleicht schon einen Tag später wieder abgebaut wurden, oder aus einem anderen Grund nicht mehr am Netz sind, interessiert danach nicht mehr. Nur wann und mit welcher Leistung die Anlage in Betrieb gegangen ist. Das Portal wird kaum aktualisiert, es findet keine Validierung oder Verwendung dieser Daten statt. Außerdem betrifft es nur die Anlagen, die seit Start des Portals installiert wurden. Das Portal hat darüber hinaus große technische Schwierigkeiten. Weil man es schlecht verwenden kann, wurde auch nur ein geringer Programmier- oder Pflegeaufwand investiert.

neue energie: Welche Anlagen soll das neue Register erfassen? Geht es nur um Erzeuger?

Stratmann: Zusammengefasst – einfach alle. Aus der Zielsetzung, eine Gesamtinventur des Energiemarkts zu machen, ergibt sich, dass alle Erzeuger von Strom und Gas, die in die Netze einspeisen, mit ihrer Anlage registriert werden. Darüber hinaus sollen alle anderen Marktakteure erfasst sein: Lieferanten, Stromhändler, Energiehändler, Börsen, Netzbetreiber sowie große Letztverbraucher. Keine Haushaltskunden, aber Industriekunden, die an die Hoch- und Höchstspannung gekoppelt sind. Auch Gasverbraucher, die an die Fernleitungsnetze angeschlossen sind.

neue energie: Es muss auch jede PV-Dachanlage, also auch zur Eigenversorgung, erfasst werden?

Stratmann: Ja, alles, was Strom erzeugt. Auch Balkonanlagen und Batteriespeicher werden erfasst. Alles, was an das Netz gekoppelt ist oder im Prinzip an das Netz gekoppelt sein könnte.

neue energie: Welche Daten werden von den Erzeugeranlagen angegeben?

Stratmann: Das ist ähnlich zu dem, was bereits durch die Anlagenregisterverordnung erfasst wird. Windanlagenbetreiber etwa müssen heute schon bei der Bundesnetzagentur einen relativ langen Katalog an Daten wie Nabenhöhe, Rotordurchmesser, Anlagentyp, genauen Standort und technische Informationen abliefern. Bewegungsdaten wie Erzeugungsmenge pro Jahr oder Vergütungshöhe werden hingegen nicht erfasst. Was in dem Register erfasst wird, haben wir in intensiven Konsultationen mit der gesamten Branche erarbeitet. Gerade bei den Erneuerbaren gab es technologiespezifisch viele Gespräche, um einen sinnvollen Datenumfang abzustecken.


Zur Person:
Peter Stratmann arbeitet seit 2005 bei der Bundesnetzagentur. Dort hat er unter anderem die Liberalisierung des Gasmarkts entscheidend mitgestaltet und den Aufbau der Abteilung Stromnetzausbau geleitet. 2013 übernahm der studierte Historiker und Physiker die Leitung des Fachreferats für erneuerbare Energien.


neue energie: Wie steht es um den Datenschutz? Anlagendaten gelten als sensibel.

Stratmann: Datenschutzbelange werden durch das Register an zwei Stellen berührt. Bei privaten Daten sowie bei vertraulichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wenn die privaten Daten natürlicher Personen – etwa privater PV-Anlagenbetreiber, Speicherbetreiber oder KWK-Anlagenbetreiber – nicht im Register wären, könnte es wesentliche Funktionen nicht erfüllen. Auf diese Daten hat aber nicht jeder Nutzer des Registers Zugriff, es gibt verschiedene Berechtigungskonzepte. Das gleiche gilt für technische Daten. Wenn man etwa den Direktvermarkter wechseln möchte, kann der neue Direktvermarkter in Zukunft im Register im Wesentlichen alle benötigten Daten finden, um die Anlage unter Vertrag zu nehmen. Auch er darf aber die geheimen Daten zunächst nicht sehen. Allerdings wird der Dateninhaber sie für ihn freigeben können. Alle anderen Stammdaten werden gezeigt.

neue energie: Worin liegt der Vorteil des neuen Registers?

Stratmann: Es wird wirklich genutzt werden. Während ein Kraftwerksbetreiber in der Vergangenheit in sehr vielen Zusammenhängen immer wieder dieselben Daten unterschiedlichen Akteuren wie Netzbetreibern, Genehmigungsbehörden, Bundesnetzagentur, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Umweltbundesamt oder Direktvermarkter geben musste, sollen diese Prozesse nun komplett oder weitgehend entfallen, indem der Betreiber nur seine Marktstammdatenregister-Nummer weitergibt.

Es werden nur noch die Registernummer und spezifische Zusatzinformationen benötigt. Wichtige Änderungen wie etwa der Adresse müssen nicht extra kommuniziert werden, weil im Register immer die aktuellen Daten stehen. Wir erwarten erhebliche Verwaltungserleichterungen. Netzbetreiber profitieren, weil endlich die Daten zu den Anlagen in ihrem Netz sauber aufgearbeitet werden. Mit der Einführung des Registers arbeiten wir die Bestandsdaten auf, haben etliche Unplausibilitäten gefunden, Dopplungen gelöscht, offensichtliche Datenfehler korrigiert, Herstellernamen vereinheitlicht und vieles mehr. Davon profitieren alle und insbesondere die Netzbetreiber, die für die Förderung der Erneuerbaren- und KWK-Anlagen zuständig sind. Auch Behörden und Politik werden künftig auf einen einheitlichen Datenbestand zugreifen können.

neue energie: Gab es Widerstände oder Bedenken?

Stratmann: Ganz im Gegenteil. Wir von der Bundesnetzagentur waren hinterher immer die, die gesagt haben, dass nicht zu viele Daten registriert werden sollten. Alle an der Diskussion beteiligten wollten immer noch mehr Daten in das Register aufnehmen. Differenzen gab es nur dann, wenn Definitionen diskutiert wurden. Von jeder Anlage, egal welcher Energieträger, wird die Bruttoleistung und die Nettonennleistung benötigt. Unter diesen Begriffen verstehen etwa Akteure aus der Wind- und aus der Kohlebranche etwas völlig Unterschiedliches. Aber auch hier wurde eine Einigung erzielt. Die Beteiligten haben verstanden, dass das Register keinen Sinn macht ohne einheitliche Angaben.

neue energie: Was ändert sich konkret für die Anlagenbetreiber durch das neue Register? Ist der Meldeprozess leichter oder aufwendiger als vorher?

Stratmann: Beides. Es ist leichter, weil es eine Online-Datenbank ist, in die ich mich einlogge und meine Anlagen dort selber registriere. Gleichzeitig ist es etwas schwieriger, weil mehr Daten benötigt werden als zuvor. Bei PV etwa auch Dachneigung, Gebäudetyp, Wechselrichterleistung, Modulzahl und Himmelsrichtung. Insofern ist es mehr Aufwand, auch weil der Umgang mit der Software erlernt werden muss. Für die Betreiber bedeutet das neue Register, dass sie sich dort anmelden, ihre bereits bei der Bundesnetzagentur registrierten Bestandsanlagen finden und die Daten vervollständigen müssen. Davon werden nicht alle begeistert sein, das glaube ich durchaus. Grundsätzlich gilt genau wie im Anlagenregister, dass die Eintragung Pflicht ist. Gerade bei Erneuerbaren-Anlagen gibt es ja mit der EEG-Förderung eine Gegenleistung. Eine Anlage, die nicht registriert ist, kann kein Geld bekommen.


Dieses Interview stammt aus der Ausgabe 6/2017 von neue energie.


neue energie: Also sehen Sie insgesamt nicht die Vollständigkeit des Registers in Gefahr?

Stratmann: Auch das Marktstammdatenregister wird keine Vollständigkeit von 100 Prozent schaffen, das geht gar nicht. Es wird aber mit Abstand vollständiger und fehlerfreier sein als alle bisherigen Portale. Wir gehen davon aus, dass wir sehr viele Hinweise zu Datenlücken und -fehlern erhalten werden, weil viele der Daten erstens öffentlich sind und zweitens in sehr vielen Prozessen verwendet werden.

neue energie: Woher erfahren die Anlagenbetreiber von ihrer Meldepflicht?

Stratmann: Laut Verordnung gibt es die gesetzliche Vorgabe für die Anschlussnetzbetreiber, die bei ihnen angeschlossenen Erneuerbaren-Anlagen über die neue Pflicht zu informieren. Das heißt, mit der nächsten und übernächsten Jahresendabrechnung. Wir gehen davon aus, dass die Netzbetreiber selbst ein großes Interesse daran haben, dass alle Anlagen erfasst sind. Deswegen werden sicherlich viele Netzbetreiber und auch Stadtwerke das Register über ihre entsprechenden Kanäle bekannt machen. Auch die Medien und die Internetforen werden ihren Beitrag zur Information leisten. Wir gehen auch davon aus, dass die Verwendung der Daten in der Fachpresse häufig vorkommt. Das dürfte ein guter Multiplikator sein.

neue energie: Welchen Zeitrahmen gibt es für die Umsetzung?

Stratmann: Zunächst konnten sich ab Mitte Mai die Netzbetreiber registrieren. Sie müssen als erstes erfasst sein, weil alle Anlagen irgendwo am Netz angeschlossen sind. Der allgemeine Start ist für Anfang Juli vorgesehen. Dann tritt die Verordnung in Kraft. Kurz danach werden wir mit dem Register online gehen, sodass jeder Betreiber seiner gesetzlichen Meldepflicht nachkommen kann. Dafür gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

neue energie: Auch für den Staat dürfte das Register von erheblichem Interesse sein, weil er dadurch die gesamte Infrastruktur des Energiemarkts kennt…

Stratmann: Das Bedürfnis, sich besser im System auszukennen, sehen wir bei vielen Verantwortlichen: Prognoseanbietern, Direktvermarktern, Forschungsinstituten, politischen Entscheidungsträgern. Ein Beispiel für eine künftige intensive Nutzung des Registers: Die Informationslage bei der betrieblichen Netzstabilitätsplanung ist derzeit nicht ausreichend. Braucht das Netz Eingriffe, um stabil zu laufen? Mit welchen Produktionsmengen rechnen wir? Das Register liefert dafür die Stammdaten. Wer ist überhaupt zur Datenmeldung verpflichtet? Was betreibt er für eine Anlage? Wo steht er genau, an wessen Netz ist er angeschlossen? Und so weiter. Das ist nur ein Teil des Prozesses, aber ein wesentlicher. Die Netzbetreiber erfahren zu wenig, was die Nutzer mit dem Netz vorhaben. In diesem Bereich gibt es seit einiger Zeit intensive Bemühungen, einen Echtzeit-Prozess zu schaffen. Netznutzer werden dem Übertragungsnetzbetreiber bestimmte Kraftwerkseinsatzplanungsdaten zur Verfügung stellen müssen, damit die Netzbetreiber ihre Netzsteuerung darauf einstellen können. Etwa die Planungen für die nächste Stunde.

An die Basisdaten des Registers anknüpfend werden die weiteren Echtzeitdaten – vollkommen vertraulich, weil die Daten technisch hochrelevant sind und Betriebsgeheimnisse betreffen – zur Verfügung gestellt. Das ist zunächst eine Festlegung der Bundesnetzagentur, die Pflichten für die Akteure enthalten wird. Die erforderlichen Datenmeldungen erfolgen zwischen Anlagen- und Netzbetreiber. Bestimmt gibt es dafür dann neue Register, aber die werden nicht bei der Bundesnetzagentur geführt, sondern zum Beispiel bei den Übertragungsnetzbetreibern. Also außerhalb des Registers, aber unter dessen Nutzung.

neue energie: Wofür wird das Register noch genutzt? Zu Forschungszwecken?

Stratmann: Ja, das Register kann für jegliche Form von Forschung genutzt werden, beispielsweise für die Prognose von Erträgen aus Erneuerbaren-Anlagen oder für Wettersensitivitäten im Blick auf den Klimawandel. Auch Analysen der Nutzung des öffentlichen Raums, Netzbelastungsszenarien und vieles mehr werden sich auf das Register stützen können. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen in das System auch Auswertungstools implementiert werden, mit denen komplizierte Fragen zum Strommarkt beantwortet werden können, ohne dass dafür vorher tausende Datensätze heruntergeladen werden müssen. Die Daten können beispielsweise auch der Netzplanung oder Netzbetriebsplanung dienen.

neue energie: Können auf Basis des Registers Geschäftsmodelle entstehen?

Stratmann: Wir rechnen fest damit, dass es viele Akteure gibt, die ihr Geschäft auf die Nutzung des Registers umstellen. Wir halten es für denkbar, dass es in Deutschland in zehn Jahren quasi keinen Marktprozess mehr gibt, in den das Register nicht eingewoben wurde. Im Moment nehmen wir bereits wahr, dass es Konferenzveranstalter gibt, die das Thema aufrufen.

neue energie: Eine Frage drängt sich bei allen Vorteilen auf: Warum erst jetzt?

Stratmann: Ich glaube, es bedurfte schlicht eines historischen Zufalls. Man brauchte jemanden der erstens verrückt genug und zweitens mutig genug ist, sich dieses Projekt vorzunehmen. In unserem Referat gab es diese Mischung, deswegen ist es jetzt passiert. Wir sehen nun aber auch, wie Recht alle hatten, indem sie ein solches Unterfangen weit von sich gewiesen haben. Das Register ist ein „Monstrum“ und mit irrsinnig viel Arbeit verbunden. Alle freuen sich, dass wir uns die Arbeit machen. Und dass sie das nicht selbst machen müssen. Und wir? Wir sind auch ein bisschen stolz.

 


Das Marktstammdatenregister auf einen Blick

Am 1. Juli 2017 tritt die Markstammdatenregister-Verordnung in Kraft. Zeitgleich wird das Markstammdatenregister als Online-Datenbank in Betrieb genommen. Durch die Verordnung sind alle Strommarktakteure gesetzlich dazu verpflichtet, sich und ihre Anlagen in dem Register zu melden. Betroffen sind alle Erzeuger und Speicher von Strom und Gas, die ins Stromnetz einspeisen – egal ob kleine PV-Dachanlage oder herkömmliches Kohlekraftwerk. Ebenso müssen sich etwa Stromlieferanten, Strombörsen, Strom- und Energiehändler, Messstellenbetreiber sowie große Letztverbraucher und Netzbetreiber registrieren. Letztere bereits seit Mai. Jeder Marktakteur erhält im Register eine Marktstammdatenregister-Nummer. Sie soll energiewirtschaftliche Verträge und die Kommunikation in der Branche erleichtern. Das Marktstammdatenregister ersetzt das PV-Meldeportal und das Anlagenregister, die ab 1. Juli deaktiviert werden.

Bei Inbetriebnahme des neuen Registers sollen die Daten von Bestandsanlagen aus den alten Plattformen bereits vorhanden sein. Deren Betreiber sind dazu verpflichtet, die Informationen im Marktstammdatenregister zu prüfen, gegebenenfalls zu ergänzen und die Einträge anschließend immer aktuell und vollständig zu halten. Dafür ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Wer bis dahin seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist, dem droht die Streichung der EEG-Förderung. Im Register erfasst werden ausschließlich Stammdaten wie Anlagenstandort, technische Angaben, Kontaktinformationen oder die Unternehmensform. Bewegungsdaten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden, etwa Last- und Einspeisezeitreihen, Energiemengen oder Vertragsbeziehungen, werden nicht erfasst. Grundsätzlich sind alle Daten öffentlich zugänglich, wenn es sich nicht um geschützte oder vertrauliche Informationen handelt.

 

Kommentare (1)

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  • 22.03.18 - 12:19, Jörn Brockhof

    Sehr geehrter Herr Stratmann,
    habe mit der neusten Abrechnung das von Ihnen verfasste Informationsschreiben bekommen.
    Der erste Absatz hat mich sehr verwundert, unsere Anlage ist seit 2010 registriert. Einen Hin-
    weis auf bereits registrierte Alt-Anlagen vermisse ich! Somit sind wir unserer Meldepflicht nach-
    gekommen.
    Lage Rede kurzer Sinn! Ein Informationsschreiben dieser Art, ist für einen Leien unverständlich
    und sorgt hierdurch, wie in unserm Fall für Doppelanmeldungen.
    "neue ernergie vom 26.06.17" gelesen, ein nicht durchdachtes Infoschreiben kann viel Arbeit
    erzeugen! Es ist vielleicht ganz ratsam, ein Schreiben dieser Art, von Dritten gegenlesen zu lassen. Für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg, nehmen Sie aber auch bitte Rücksichtig auf Ihre Mitarbeiter (Untergebenen) die sich für solche Schreiben erklären
    müssen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Jörn Brockhof
    Dipl.-Ing.

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