Anzeige
Ausschreibungen

Novum bei Wind-Auktion

Michael Hahn, 17.05.18
Erstmals wurde eine Ausschreibung für Windenergie an Land unterzeichnet. Der Preis ist wieder auf Vorjahresniveau gestiegen. Der Verband der Windindustrie beklagt, dass verlässliche Rahmenbedingungen fehlen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute (17. Mai) die Ergebnisse der zweiten diesjährigen Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land bekannt gegeben. Dabei wurde die ausgeschriebene Menge von 670 Megawatt erstmals unterzeichnet. Laut BNetzA gingen 111 Gebote im Umfang von 604 Megawatt ein.

In den bisherigen Ausschreibungen wurden stets mehr Projekte eingereicht als Ausbaukapazitäten versteigert wurden. „Die leichte Unterzeichnung einer Ausschreibung bestätigt den Trend der letzten Runden mit zurückgehenden Gebotsmengen“, teilte BNetzA-Präsident Jochen Homann mit. (Die wichtigsten Infos zu Ausschreibungen finden Sie hier.)

Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 5,73 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), das niedrigste erfolgreiche Gebot wurde mit 4,65 und das höchste mit 6,28 ct/kWh verbucht. Damit stieg der Preis wieder von den im Februar erreichten 4,73 ct/kWh auf das Niveau der Ausschreibung im Mai 2017. Damals wurden Windvorhaben im Durchschnitt mit 5,71 ct/kWh bezuschlagt. Aufgrund des gestiegenen Preises geht Hohmann davon aus, dass an zukünftigen Ausschreibungen wieder mehr Bieter teilnehmen werden.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) kritisiert, dass ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen für die Ausschreibungen fehlt. Insgesamt wären Projekte im Umfang von 1384 Megawatt formal zur Teilnahme an der Ausschreibungsrunde berechtigt gewesen. „Allerdings sind aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibungen 2017 viele Projektträger verunsichert, ob und wie sich in Ausschreibungen eine Projektfinanzierung erreichen lässt“, erklärte BWE-Präsident Hermann Albers. So sorge insbesondere der „Stillstand bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags für eine weiter anhaltende Verunsicherung der Branche.“

Unklar sei auch, ob zukünftig die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Teilnahme an Ausschreibungen vorausgesetzt werde und wie die Regierung ihre im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele von 65 Prozent erneuerbarer Energie bis 2030 erreichen wolle.

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige