Anzeige
Windkraft-Auktionen

Dritte Runde, gleiches Bild

Michael Hahn, 22.11.17
AKTUALISIERT: Erneut konnten sich bei den Ausschreibungen für Wind an Land fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften durchsetzen. Der Preis ist nochmals gesunken. Die Bundesnetzagentur hat darauf nun reagiert und für 2018 den Höchstpreis nach oben korrigiert.

Auch die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land wurde wie erwartet von Bürgerenergiegesellschaften (BEG) dominiert. Ihr Anteil nahm sogar noch einmal zu. Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) mitteilte, entfallen 60 der 61 Zuschläge auf BEG. Das entspricht 99,2 Prozent des Zuschlagsvolumens. Ausgeschrieben waren 1000 Megawatt (MW), sie wurden deutlich überzeichnet. Laut BNetzA gingen bei der Behörde 210 Gebote im Umfang von 2591 MW ein. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 3,8 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), das niedrigste erfolgreiche Gebot wurde mit 2,2 und das höchste mit 3,82 ct/kWh verbucht.

Damit ist der Preis im Vergleich zur letzten Auktion im August erneut gesunken. Damals waren es 4,28 ct/kWh. Die Ausschreibungsrunde sei von Geboten ohne Genehmigung geprägt gewesen, erklärte die BNetzA. Zu den umstrittenen Sonderregeln der BEG gehört, dass sie die Genehmigung später nachreichen dürfen, entsprechend kann sich die Umsetzung verzögern. „Diese Bieter haben nun viereinhalb Jahre Zeit für die Realisierung ihrer Projekte und haben dabei nach unserer Einschätzung positiv weiterentwickelte Anlagentechnologien und sinkende Preise bei ihren Geboten unterstellt“, sagte BNetzA-Präsident Jochen Homann.

Netzagentur steuert nach

Diese Konstruktion stößt seit Monaten auf Kritik in der Branche, die aufgrund der langen Umsetzungszeiträume und der unsicheren Genehmigungslage einen Riss beim weiteren Ausbau in 2019 befürchtet. Für die ersten beiden Auktionen 2018 werden deshalb von der Bundesregierung zunächst probehalber grundsätzlich Genehmigungen vorausgesetzt, auch für Bürgerenergiegesellschaften.

Der Preisverfall aus den ersten drei Runden dürfte dennoch Konsequenzen haben. Denn die Gebotshöchstgrenze für 2018 beträgt laut Gesetz den um acht Prozent erhöhten Durchschnitt der höchsten erfolgreichen Gebote des Vorjahrs, also ziemlich genau fünf ct/kWh. Der Wert „liegt aufgrund der massiven Verzerrungen bei den 2017er-Ausschreibungen so niedrig, dass Projekte mit Genehmigung auch 2018 kaum Chancen haben dürften“, sagte Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender bei Naturstrom. Er forderte deshalb, dass die Höchstgrenze zeitweise ausgesetzt oder zumindest gelockert werden müsse.

Am 29. November hat die BNetzA auf die Ergebnisse reagiert und den Höchstpreis für die Ausschreibungen in 2018 auf 6,3 ct/kWh festgelegt. Als Grund nannte die Behörde, dass ein Höchstwert von fünf Cent unter den derzeitigen Gestehungskosten für Windenergie von 5,6 ct/kWh liege. Dies könne dazu führen, dass nicht genügend Gebote für das ausgeschriebene Volumen eingehen. Durch das etwas höhere Preislimit erwartet Agentur-Chef Homann aber nun, „dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt“.  Für die erste Auktionsrunde im kommenden Jahr können bis zum 1. Februar Gebote eingereicht werden.

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige