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Erneuerbaren-Förderung

Systemwechsel in Griechenland

Michael Hahn, 29.09.16
Wie Deutschland stellt auch Griechenland sein Fördersystem für erneuerbare Energien um, die Vorgaben dazu stammen aus Brüssel. Ein Experte erhofft sich künftig mehr Rechtssicherheit – und einen Neustart für die Photovoltaik im Land.

Griechenland bekommt ein neues Gesetz für erneuerbare Energien. Es wurde bereits im August vom Parlament beschlossen und sieht vor, dass alle Erneuerbaren-Anlagen, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Stromabnahmevertrag unterschrieben wurde, ihren Strom an der Börse handeln müssen. Die Vergütung erfolgt aus den Stromverkäufen und einer variablen Einspeiseprämie.

Alle Anlagen, die vor diesem Zeitpunkt genehmigt wurden, fallen unter das alte Fördersystem, werden also über feste und garantierte Einspeisetarife vergütet – vorausgesetzt, sie werden bis zum 30. Juni 2018 (Windenergie, Kleinwasserkraft und Biomasse) beziehungsweise 31. Dezember 2017 (alle anderen Erneuerbaren) in Betrieb genommen. Die Vertragsmodelle für das neue Fördersystem sollen im Oktober veröffentlicht werden. Ausgenommen von den neuen Regelungen sind Windparks unter drei Megawatt (MW), alle Erneuerbaren-Anlagen unter 500 Kilowatt und Projekte mit neuer, innovativer Technologie. Für sie gelten die bisherigen festen Einspeisevergütungen.

Um die zusätzlichen Kosten zu kompensieren, die durch die Marktteilnahme etwa in Form von Ertragsprognosen entstehen, ist eine fixe Verwaltungsprämie zusätzlich zur Vergütung vorgesehen. Diese „Management-Prämie“, ähnlich dem deutschen Modell aus dem EEG 2012, beträgt für Windprojekte bis zehn MW drei Euro, für alle anderen zwei Euro pro Megawattstunde.

2017 kommen Ausschreibungen

Ab 1. Januar 2017 wird der Bau neuer Anlagen zudem durch Ausschreibungen geregelt. Der Energieminister soll auf Empfehlung der Energiebehörde jeweils bestimmen, welche Technologien in welchem Umfang ausgeschrieben werden. Photovoltaik-Pilotausschreibungen mit einem Volumen von mindestens 40 MW sollen noch 2016 durchgeführt werden, wobei die Projekte unter zehn MW liegen müssen.

Hintergrund für den Systemwechsel sind die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission für die Bereiche Umwelt und Energie. Diese sehen vor, ab dem 1. Januar 2016 zu einer marktorientierten Förderung der erneuerbaren Energien überzugehen. Die Europäische Kommission muss dem neuen Gesetz noch zustimmen, dies wird im Oktober erwartet.

„Mit der anstehenden Entscheidung der Europäischen Kommission wird zum ersten Mal Rechtssicherheit hergestellt, was die Beihilfen für erneuerbare Energien in Griechenland angeht“, sagt Ulrich Laumanns, Projektleiter bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Laumanns berät das griechische Umwelt- und Energieministerium im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums in Fragen der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Das Beihilferecht unterscheide zwischen formeller (vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission) und materieller Rechtmäßigkeit (Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt beziehungsweise den entsprechenden Leitlinien der EU-Kommission). Das alte Fördersystem sei zwar 2014 formell notifiziert worden, aber es gebe bisher noch keine offizielle und abschließende Entscheidung der Kommission dazu.

Der griechische Strommarkt soll komplett reformiert werden

Die soll jetzt rückwirkend gemeinsam mit der Entscheidung zum neuen Fördersystem erfolgen. Dadurch entstehe Rechtssicherheit, dass die Zahlungen aus den Einspeisetarifen und den Marktprämien nicht vom griechischen Staat nach Aufforderung der Kommission als unzulässige Beihilfen zurückgefordert werden können, so Laumanns.

„Für die Photovoltaik ist das Ganze im Prinzip ein Neustart, weil hier in den letzten Jahren praktisch keine neuen Investitionen getätigt wurden. Die Einspeisetarife waren nicht kostendeckend“, sagt der GIZ-Experte. Mit den Pilotausschreibungen eröffne sich jetzt die Möglichkeit, wieder größere Projekte im PV-Bereich zu realisieren.

„Die Branche ist insgesamt zufrieden mit dem Gesetz. Es wurde erwartet, dass es einen längeren Zeitraum ganz ohne Fördersystem geben könnte“, sagt Laumanns. Das neue System sei eine stabile Grundlage für weitere Investitionen. Der bestehende Strommarkt müsse aber weiterentwickelt werden, um die Erneuerbaren sinnvoll zu integrieren. Es gebe beispielsweise keinen Intraday-Handel, sondern nur die Möglichkeit, den Strom am Day-Ahead-Markt zu verkaufen. Dies sei wegen unzuverlässiger Prognosen in Griechenland für die fluktuierenden Erneuerbaren aber schwierig. Bis Ende nächsten Jahres soll jedoch der griechische Strommarkt komplett reformiert werden. „Damit hätte man dann eine gute Grundlage für die Marktintegration höherer Anteile von Erneuerbaren“, sagt Laumanns.

Ende 2015 waren in Griechenland laut der jährlichen Statistik des Europäischen Windenergieverbands Wind Europe insgesamt 2,2 Gigawatt Windenergie installiert, der Zubau in 2015 betrug 172,2 MW. Bei der Photovoltaik wurden im selben Zeitraum nur acht MW zugebaut, das geht aus Erhebungen des Strommarktbetreibers Lagie hervor. 2013 waren es demnach noch knapp über 1000 MW.

 

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