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Stromnetze

Netzausbau-Novelle in der Kritik

Jörg-Rainer Zimmermann, 01.03.19
Mitte März will der Bundestag über das neue „Netzausbaubeschleunigungsgesetz“ beschließen. Es gibt jedoch Bedenken, dass das Gesetz europäisches Recht verletzen könnte.

Den beschleunigten Ausbau der Stromnetze hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier zur Chefsache erklärt. Dafür wurde die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (Nabeg) angeschoben. Doch immer mehr Akteure hegen Zweifel daran, dass der im Dezember vorgelegte Entwurf im Einklang mit Europarecht steht.

Entsprechend geäußert hat sich etwa Ralph Lenkert (Die Linke), Mitglied des Umweltausschusses im Bundestag. Er sieht den Naturschutz ausgehebelt und die Umweltverträglichkeitsprüfung geschwächt: „Der Bund will beim Umbau und bei der Verlängerung bestehender Leitungen zukünftig auf die Bundesfachplanung verzichten. Damit wird die strategische Umweltprüfung solcher Projekte erheblich eingeschränkt.“

Darüber hinaus gibt es Bedenken beim Thema Redispatch, Eingriffen bei der Stromeinspeisung, um die Spannung in den Netzen zu stabilisieren. Bislang gilt, dass grün produzierte Energie Vorrang vor konventioneller genießt und Anlagenbetreiber beim Drosseln der Erneuerbaren-Kraftwerke entschädigt werden.

Änderung im Halbjahrestakt?

„Die geplanten Vorgaben zur Integration von erneuerbaren Energien in den Redispatch passen nicht zur neuen Elektrizitätsbinnenmarktverordnung, die ab 1. Januar 2020 gilt. Das betrifft zunächst die Beschränkung der Entschädigung auf 95 Prozent, die im Europarecht nicht vorgesehen ist“, sagt Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht.

Die europarechtlichen Vorgaben würden dann aber laut Nabeg-Novellenentwurf bereits zum 1. Oktober 2020 wieder durch die neuen deutschen Vorgaben zum Engpassmanagement abgelöst werden. „Im Interesse der Netz- und Anlagenbetreiber wäre es misslich, wenn kurz darauf erneut eine Änderung erfolgen muss, weil diese Regelungen nicht europarechtskonform sind.“

Zudem dürfen nach den Vorgaben des Europarechts erneuerbare Energien nur dann ausnahmsweise vor konventionellen Anlagen abgeregelt werden, wenn so deutlich unverhältnismäßige Kosten vermieden werden. „Mit dem in der Novelle vorgesehenen Mechanismus auf Basis eines fiktiven einheitlichen Preises für alle erneuerbaren Energien kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Anforderung im Einzelfall nicht erfüllt ist. Die europäischen Vorgaben sind unmittelbar geltendes Recht, davon darf nicht abgewichen werden“, erklärt Müller.

Am 14. März erfolgt im Bundestag die zweite und dritte Lesung der Nabeg-Novelle.


 

 

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