Anzeige
Sammelgesetz

Der große Wurf bleibt aus

Jörg-Rainer Zimmermann, 30.11.18
Die Große Koalition hat heute (30. November) das Energiesammelgesetz verabschiedet, in dem neben Änderungen im EEG auch Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes enthalten sind. Klimaschützer zeigten sich schwer enttäuscht.

Vielleicht am Wichtigsten ist, was nicht im Energiesammelgesetz (EnSaG) steht: Über Monate lieferten sich SPD und Union einen Streit um die im Koalitionsvertrag versprochenen Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie. Im Nachgang erscheint das als Scheingefecht. Obwohl die Koalition beschlossen hatte, den Erneuerbaren-Anteil im Stromsystem bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen, findet sich im EnSaG kein Hinweis, wie das zu erreichen wäre.

Vertreter der Erneuerbaren-Branche sowie vieler Klima- und Umweltschutzorganisationen kritisierten das scharf. Nicht nur, dass die Koalition – dort vor allem Mitglieder der Unionsfraktion – Fortschritte beim Klimaschutz über ein halbes Jahr ausgebremst haben. Wichtige Entscheidungen wurden nun auf 2019 verschoben: Eine Arbeitsgruppe soll sich etwa einem Zeit-Mengengerüst zum Erneuerbaren-Ausbau, Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz sowie neuen Formen der Bürgerbeteiligung widmen. Vorschläge sollen im März vorgelegt werden, Beschlüsse sind für den Herbst geplant. Aber nur, wenn die politischen Lager nicht erneut im Streit versinken.

52-Gigawatt-Deckel bleibt

Dass die fachlich fundierte Auseinandersetzung im zeitaufwendigen Parteiengezänk untergeht, lässt sich gut bei der Photovoltaik zeigen. Viele Experten fordern – angesichts der im EnSaG enthaltenen Vergütungskürzungen – die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels. Dazu steht nichts im Gesetz. Im Windsektor wiederum mangelt es aktuell an genehmigten Projekten, was in den jüngsten Ausschreibungsrunden zu einer Unterzeichnung führte. Im Kreis hartgesottener Windkraftgegner – die im Wirtschaftsministerium (BMWi) nicht ignoriert werden – führte das impulshaft zu der Reaktion, man könne sich die geplanten Sonderausschreibungen auch sparen. Im EnSaG zeigt sich das jetzt durch eine Streckung der Ausschreibungsvolumina auf faktisch sechs Jahre, zwei Jahre sollten es laut Koalitionsvertrag sein.

Der eigentliche Missstand – die aufgrund restriktiver behördlicher Vorschriften fehlenden Genehmigungen – wird so gut wie nicht angegangen. Nur ein Thema ist der Akzeptanzfrage gewidmet. Dabei geht es um die sogenannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK). Ziel ist, die Nacht wieder dunkel werden zu lassen, wo es aktuell in Windparks dauerhaft rhythmisch rot blinkt. Das stört nicht selten die Anwohner.

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung wird Pflicht

Das Thema BNK hat eine rund zehnjährige Vorgeschichte und ist kompliziert. Unter Experten sorgte es deshalb für große Überraschung, als sich jüngst das BMWi urplötzlich für die Transponder-Lösung aussprach. Bei dieser Technologie senden Flugzeuge Signale aus, womit in Windparks die Lichter angehen. Zwar schon seit Jahren verfügbar, hatte man im Verkehrsministerium dafür jedoch kein grünes Licht gegeben – weshalb Unternehmen viel Geld in die Hand nahmen, um eine radargestützte Lichtschaltung zu entwickeln. Diese Technik wird bereits eingesetzt. Am 15. Oktober gab die Politik nun plötzlich das Versprechen, dass auch Transponder künftig genehmigt würden. Zugleich soll die BNK ab Mitte 2020 zur Pflicht werden – für Neu und Bestandsanlagen.

Angesichts dieses politischen Schlingerkurses meldete sich die Branche zu Wort, so etwa am 25. Oktober mit einem Brief an die beiden zuständigen Ministerien. „Wir setzen uns für technologieoffene Lösungen der BNK ein. Entscheidend ist nun, dass auch die Transponderlösung die notwendigen Zulassungen zügig erhält. Daran muss die Bundesregierung jetzt arbeiten“, erklärt dazu Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie, der zugleich fordert, dass die beiden Ministerien die offenen Fragen zur Transponder-Zulassung gemeinsam mit der Branche klären und eine bundeseinheitliche Regelung herbeiführen.

Letztlich geht es demnach um Rechtssicherheit. Ist die mit dem EnSaG nicht gegeben, wird die Inbetriebnahme neuer Windkraftanlagen eher erschwert als erleichtert. Das Fazit wäre dann: Vielleicht gut gemeint, aber in jedem Fall schlecht gemacht.

 

Welche zentralen Punkte ihren Weg ins Energiesammelgesetz gefunden haben, lesen Sie im folgenden Überblick:

Die im Koalitionsvertrag angekündigten Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie kommen, werden jedoch gestreckt. Ursprünglich waren je Technologie 4000 Megawatt in den Jahren 2019 und 2020 vorgesehen. Nun wird die Menge über den Zeitraum von 2019 bis 2021 gezogen. Nicht vergebene Volumen sollen drei Jahre später erneut ausgeschrieben werden. Der Effekt könnte sich also bis 2024 ziehen, vor allem, wenn es wie zuletzt akut an genehmigten Windparkprojekten mangelt.

Für mehr Akzeptanz bei Menschen, die in der Nähe von Windparks leben, soll die verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) sorgen (siehe Haupttext). Die einheitliche Umsetzungsfrist (Stichtag: 1. Juli 2020) für Alt- und Neuanlagen kann bei Neuplanungen etwas mehr Zeit verschaffen. Für Altanlagen ist sie aber schon aus logistischen Gründen überaus ambitioniert. Die Branche hatte zudem eine Übergangsregelung von einem Jahr zwischen Inbetriebnahme der Neuanlage und der Beauftragung des nötigen standortspezifischen Gutachtens bei der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagen. Hintergrund ist, dass ein Windpark bereits gebaut sein muss, um die Zulassung einer BNK an Ort und Stelle zu bekommen. Nach der derzeitigen Entwurfsfassung entsteht der Anspruch auf EEG-Vergütung aber erst mit Ausstattung der Anlage mit einem BNK-System.

Ein zusätzlicher Offshore-Beitrag, der ebenfalls angekündigt war, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Damit würden „klima- und industriepolitische Chancen unnötig vertan“, kritisierte die Stiftung Offshore-Windenergie.

Zudem plant die Koalition „Innovationsausschreibungen“, bei denen etwa besonders systemdienliche Anlagen oder andere Vergütungssysteme wie eine fixe Marktprämie getestet werden sollen. Eine Regierungsverordnung soll Genaueres regeln, das Parlament muss dann nicht mehr zustimmen.

Eine von vielen Akteuren geforderte Aufhebung des 52-Gigawatt-Deckels beim Solarausbau findet nicht statt. Stattdessen wird die Vergütung für Anlagen zwischen 40 und 730 Kilowatt Leistung von rund zehn auf 8,9 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Zuvor sollten es sogar nur noch 8,3 Cent sein, die SPD setzte letztlich den Kompromiss durch. Zudem tritt die Kürzung in Etappen ein, am 1. April greift sie dann ganz.

Besonders betroffen von diesem Punkt sind Mieterstrom-Projekte: Der Zuschlag, den sie erst seit Kurzem erhalten, bemisst sich an der Vergütung, weswegen er zusätzlich um bis zu 60 Prozent hätte sinken können. Nach heftiger Kritik soll bei der Ermittlung nun weniger vom Vergütungssatz abgezogen werden (acht statt 8,5 Cent). Experten rechnen dennoch damit, dass Mieterstromanlagen, die ohnehin hohen bürokratischen Hürden ausgesetzt sind, damit zusätzlich erschwert werden. Trotz Nachbesserungen sende die Große Koalition das falsche Signal, sagt etwa Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Die ohnehin schon unzureichenden Bedingungen für Mieterstrom sollen weiter verschlechtert werden. Die Teilhabe der Verbraucherinnen und Verbraucher an den Vorteilen der Energiewende bleibt auf der Strecke.“

Das Ausschreibungsvolumen für Bioenergie-Anlagen wird künftig auf zwei Auktionen jährlich verteilt, bislang gab es nur eine jährlich. Zudem wird die Klasse der Güllekleinanlagen von 75 Kilowatt installierter Leistung auf denselben Wert an Bemessungsleistung umgestellt. Damit soll ermöglicht werden, die Anlagen bedarfsgerecht zu nutzen. Fachverbände begrüßten beide Punkte.

Für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die Anfang August von der Europäischen Kommission genehmigte Ermäßigung von 40 Prozent bei der EEG-Umlage ins deutsche Recht übernommen. Sie gilt für hocheffiziente Anlagen, es gibt jedoch Ausnahmen für die Leistungsklasse zwischen einem und zehn Megawatt. Der Zuschlag für bestehende KWK-Anlagen mit mehr als zwei Megawatt wird abgesenkt, abhängig von der Anlagenleistung. Über 300 Megawatt soll der Zuschlag entfallen.

Nicht mehr im Sammelgesetz enthalten ist die Überführung von EEG- und KWK-Anlagen in den Redispatch, dies soll an anderer Stelle erfolgen. Hiervon wäre möglicherweise der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien betroffen.

(Mitarbeit: Tim Altegör, Margit Hildebrandt)

Kommentare (0)

Kommentar verfassen»

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige