Anzeige
EEG-Umlage

Dena schlägt vor, Ökostromförderung über Steuern zu finanzieren

Sandra Kirchner, 08.07.20
Die Deutsche Energie-Agentur will die EEG-Umlage auf null senken – dafür soll eine verdoppelte Stromsteuer den Ausbau der erneuerbaren Energien finanzieren. Während die Absenkung der Umlage allgemein begrüßt wird, gehen die Meinungen bei der künftigen Finanzierung auseinander.

Eigentlich gilt das Instrument zur Finanzierung von Ökostromanlagen als entscheidender Baustein für den Erfolg der Energiewende. Doch je mehr der Ausbau der erneuerbaren Energien Fahrt aufnahm, desto stärker geriet die EEG-Umlage unter Druck. Die Umlage sei zu hoch, verteuere den Strompreis für Privatkunden – und ohnehin sei die Erhebung der Umlage zu bürokratisch, so die Kritik. Immer wieder kursierten Vorschläge zur tatsächlichen oder vermeintlichen Verbesserung.

Einen weitreichenden Vorschlag zur Umgestaltung der Förderung hat nun die Deutsche Energie-Agentur (Dena) gemeinsam mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Universität Köln und der Stiftung Umweltenergierecht vorgelegt. Danach soll die Ökostrom-Umlage auf null gesenkt werden – und zwar schon im kommenden Jahr. Faktisch käme das einer Abschaffung des Umlage-Systems gleich.

Die Finanzierung für bestehende und neue Ökostrom-Anlagen soll laut dem Vorschlag aber weitergehen – nur sollen die Gelder für den Erneuerbaren-Ausbau künftig aus der Stromsteuer kommen, die dafür von derzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde auf 4,1 Cent verdoppelt werden soll. Die Dena rechnet damit, dass der Vorschlag zu einer Entlastung der Endverbraucherinnen von 4,5 Cent je Kilowattstunde führen wird. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts seien das 150 Euro pro Jahr. Zudem würden Bürokratie und Innovationshemmnisse abgebaut. 

„Die EEG-Umlage ist eine Innovationsbremse und steht der integrierten Energiewende mit ihren vielfältigen Geschäftsmodellen im Weg", sagte Dena-Chef Andreas Kuhlmann bei der Vorstellung der Kurzstudie in Berlin. Zu viele Ausnahmen und Sonderregelungen hätten zu unverhältnismäßig viel Bürokratie bei der Erhebung der Umlage geführt. 

Bis 2030 soll sich das Modell rechnen

Neben der Entlastung bei den Endkunden soll der Vorschlag neue Geschäftsmodelle fördern und den Einsatz von Ökostrom in anderen Sektoren wie Wärme und Verkehr erhöhen. Allerdings würde der Vorschlag zunächst zu Mehrausgaben führen. So entstünden 2021 Mehrkosten von rund elf Milliarden Euro durch den Wegfall der EEG-Umlage, die erst einmal über den Bundeshaushalt geschultert werden sollen. Die Stromsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel für fossile Brennstoffe können das nur zum Teil auffangen.

Ab 2026 würden die so generierten Einnahmen aber dann die Ausgaben für den Erneuerbaren-Ausbau übersteigen, so die Studie. „Schon 2026 ist mit Zusatzeinnahmen von drei Milliarden Euro zu rechnen“, sagte Mitautor Michael Thöne von der Universität Köln. „Dieser Saldo steigt weiter an, sodass bereits 2030 die ursprünglichen Mindereinnahmen komplett ausfinanziert sind.“ Für den Bund sei das Modell also durchaus lohnenswert.

Mitautor Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht sieht noch weitere Vorteile: Der administrative Aufwand würde sich verringern und Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber müssten nicht mehr umständlich erneuerbar erzeugte Strommengen untereinander ausgleichen. Von den Vereinfachungen könnten auch Besitzer kleiner Anlagen, Stromlieferanten und Unternehmen profitieren, so Müller. „Das heutige Regelwerk und dabei nicht zuletzt die Ausnahmeregelungen schaffen eine unnötige Komplexität, die für Unternehmen und Staat vermeidbaren Aufwand und unnötige Kosten bedeutet.“

Für Experten ein Schritt in die richtige Richtung

Dass der Dena-Vorschlag den Bürokratie-Abbau im Energierecht vorantreibt, erwartet auch Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. „Der Vorschlag, die EEG-Umlage durch die Stromsteuer zu ersetzen, dürfte an einigen Stellen den bürokratischen Aufwand reduzieren“, sagte Quaschning, der den Vorstoß der Dena begrüßt.

Außerdem würde auch die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch komplett entfallen, die teilweise unbegründet erscheint und den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich behindert. „Dies würde dann durchaus eine spürbare Belebung des Erneuerbare-Energien-Markts zur Folge haben“, so Quaschning.

Auch Andreas Löschel von der Universität Münster kann dem Vorschlag einiges abgewinnen. „Alles, was Strom günstiger macht, ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn auch in den Sektoren Wärme und Verkehr muss mehr erneuerbar erzeugter Strom zum Einsatz kommen." Der Energieökonom hatte unlängst selbst einen Vorschlag für die Abschaffung der EEG-Umlage unterbreitet. Statt der Umlage sollte ein allgemein gültiger, hoher CO2-Preis auf fossile Brenn- und Kraftstoffe die Energiewende finanzieren.

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 zahlen Verbraucher mit der Stromrechnung die EEG-Umlage, um den Neubau von Ökostrom-Anlagen zu finanzieren. Seitdem ist die Umlage von 0,19 Cent je Kilowattstunde auf heute 6,756 Cent gestiegen.

„Besser die CO2-Abgabe erhöhen“

Um die Bürgerinnen zu entlasten, hat die Bundesregierung im vergangenen September beschlossen, die EEG-Umlage ab 2021 schrittweise abzusenken – weil dann auch die CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrsbereich startet. Auch hier würde im Bundeshaushalt, wie beim jetzigen Dena-Vorschlag, eine Finanzierungslücke entstehen. 24,65 Milliarden Euro wären nach Schätzung der Dena im kommenden Jahr für die Umlage fällig, bis 2030 könnte die Finanzierungslücke aber auf 14,71 Milliarden sinken – während die Dena bei ihrem Vorschlag ab 2026 Mehreinnahmen erwartet.

Ob die Rechnung der Dena aufgeht, bezweifelt allerdings Volker Quaschning. „Wenn die EEG-Umlage auf die Stromsteuer verschoben wird, ist nicht ersichtlich, warum der Strompreis sich insgesamt signifikant verändern sollte. Die dringend benötige Absenkung der Stromkosten für die Beschleunigung der Sektorenkopplung dürfte damit kaum erreicht werden“, erwartet der Erneuerbaren-Experte.

Nachteilig sei auch, dass die Kosten dann über das Steueraufkommen abgewickelt würden. „Gerade wenn die Sparzwänge bei künftigen Regierungen wieder größer werden, könnte auch die Versuchung steigen, die dann aus dem Steueraufkommen zu finanzierenden Aufwendungen für erneuerbare Energien zu reduzieren“, argumentiert Quaschning. Das würde dann die Energiewende und den Klimaschutz gefährden.

Der Experte plädiert daher für eine sofortige Sondererhöhung bei den CO2-Abgaben, die ausschließlich zur Abschaffung der EEG-Umlage eingesetzt werden soll. Quaschning: „Hinsichtlich Klimaschutz, Energiewende und Belebung der Wirtschaft könnte vor allem die Erhöhung der CO2-Abgabe bei gleichzeitiger Senkung der EEG-Umlage eine deutlich bessere Wirkung als eine Verschiebung auf die Stromsteuer erzielen.“

 

Kommentare (2)

Kommentar verfassen»
  • 14.07.20 - 15:46, EDI

    Grundsätzlich finde ich jeden Vorstoß, die Stromkosten von "Fremdkosten" zu befreien positiv, vor allem dann, wenn die "Fremdkosten" keine Emmissionsentgelte enthalten, um somit die Lenkungswirkung hin zur sauberen Stromerzeugung zu erreichen.
    Ich sehen aber noch mehr Ansätze, um Strom fair zu bepreisen. So sollten Marktteilnehmer, die Strom unterhalb ihrer variablen Kosten verkaufen und somit den Marktpreis manipulieren zu Strafzahlungen verpflichtet werden. Ebenso bereichern sich Grundstückseigentümer am Stromkunden, die ihre Wiesen, Wälder oder Äcker an Windparks zu Preisen verpachten, die ein vielfaches höher sind, als es in der ursprünglichen Nutzung möglich wäre.
    So könnte doch die beschriebene Strafzahlung oder eine "Bereicherungsabgabe aus den Pachtentgelten" dem EEG-Topf zugeführt werden und umlagemindernd wirken.

  • 13.08.20 - 22:32, Joa Falken

    Es war ein mühsam errungenes Ergebnis der (kleinen) ökologischen Steuerreformschritte unter Trittin/Fischer/Schröder/Lafontaine, die umweltschädigende Energienutzung zu verteuern und die Arbitskosten zu entlasten. Mit den derzeitigen Abgaben zusammengenommen ist Strom aus Erdgas so halbwegs angemessen belastet, Strom aus Kohle zu wenig. Immer dann, wenn noch ein substantieller Anteil dieser Energien im Strommix ist (derzeit fast immer), gibt es also keinen guten rund für Abgaben-Erleichterungen, im Gegenteil.

    Zu Zeiten mit hohem Ökostromanteil, im Wesentlichen gleichbedeutend mit niedrigen Marktpreisen, wäre eine Absenkung der EEG-Umlage hingegen Anraizkompatibel.

Kommentar verfassen

Anzeige
Anzeige