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Windkraft-Auktionen

Bundestag verlängert Genehmigungs-Pflicht

Tim Altegör, 08.06.18
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat das Parlament eine vielkritisierte Ausnahmeregelung im EEG für weitere zwei Jahre ausgesetzt. Die Initiative kam vom Bundesrat – einen weiteren Vorschlag der Länder strichen die Abgeordneten jedoch.

Bis Juni 2020 gilt: Windkraftanlagen, die an Ausschreibungen teilnehmen sollen, müssen grundsätzlich eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz vorweisen. Das hat der Deutsche Bundestag in seiner heutigen Sitzung (8. Juni) beschlossen. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz steht eigentlich, dass sogenannte Bürgerenergiegesellschaften die Genehmigung nachreichen können. Dies hatte jedoch aus der Branche für massive Kritik gesorgt, weil die Projekte damit deutlich längere Fristen eingeräumt bekommen und die tatsächliche Umsetzung infrage stehen könnte. Zudem können solche Gesellschaften mit zukünftigen, verbesserten Anlagentypen kalkulieren.

Bei den ersten Windkraft-Auktionen 2017 räumten sie einen Großteil der Zuschläge ab. Für die ersten beiden 2018er Runden im Februar und im Mai war die Ausnahmeregel daher schon per Moratorium ausgesetzt worden. Nun hat das Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FDP eine Verlängerung um weitere zwei Jahre beschlossen. Die Grünen enthielten sich, AfD und Linke stimmten dagegen. Die nächste Auktion steht zum 1. August an, für sie gilt nun weiterhin die Pflicht zur Vorlage einer Genehmigung.

Streit im Kabinett

Die Initiative für den Beschluss kam vom Bundesrat. Dessen ursprünglicher Vorschlag sah vor, das Moratorium nur um ein Jahr zu verlängern. Zugleich enthielt er aber zusätzliche Ausschreibungsmengen, um eine mögliche Ausbaulücke zu vermeiden. Die Große Koalition hat Sonderausschreibungen zwar in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der Wirtschaftsausschuss des Bundestags strich sie jedoch aus dem finalen Beschluss. Über den Punkt gibt es Streit zwischen Union und SPD, der bis ins Kabinett reicht. So äußerte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) Kritik an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), weil er den Punkt in einem anderen Gesetzesentwurf ignorierte.

Der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff, der das Thema im Ausschuss als Berichterstatter betreut hat, schreibt auf seiner Internetseite von „schwierigen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner“. Die Branche erhalte nun „die notwendige Planungssicherheit“, wobei in den kommenden Jahren „deutlich mehr Windkraft“ zugebaut werden solle. Dafür brauche es entsprechenden Rahmenbedingungen. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband WindEnergie. „Der Gesetzgeber hat mit der Verlängerung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt“, erklärte Verbandspräsident Hermann Albers. „Andere wichtige Zusagen zur Erreichung der Klimaschutzziele wie etwa das Sondervolumen in 2019 und 2020 müssen nun ebenfalls zügig beschlossen werden.“

 

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